ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Artikel 1 – Anwendungsbereich und Gültigkeit
1.1 Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotel Gstaad Palace der Royal Hotel, Winter & Gstaad Palace AG (im Folgenden „der Hotelier“) regeln den Abschluss, den Inhalt und den Vollzug der zwischen dem Hotelier und seinen Kunden geschlossenen Verträge. Sie sind für alle Angebote, Reservierungen und Vertragsabschlüsse verbindlich und bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen eines Kunden widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor. Jeder vom Angebot abweichende Vorschlag des Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Hotelier ungültig. Angebote und AGB sind am Tage ihrer Einsichtnahme gültig. Die AGB werden regelmässig angepasst; auf jede bestätigte Reservierung sind jedoch die ursprünglich angegebenen Bedingungen anwendbar.
1.2 Gültigkeit
Mit seiner Unterschrift auf dem Vertrag / der Reservierungsbestätigung oder bei Akzeptierung der Reservation stimmt der Kunde den AGB zu.
Artikel 2 – Reservierung
2.1 Option
Die Angaben zu Beherbergungsoptionen sind für beide Vertragsparteien verbindlich; mit dem Ablauf des Datums für die Optionen kann der Hotelier jedoch frei über die provisorisch reservierten Zimmer verfügen, sofern darüber zwischen den Parteien keine Vereinbarung besteht.
2.2 Reservierungsbedingungen
2.2.1 Einzelpersonen
Jede Reservierung und jeder Kauf wird mit seiner Aufnahme in das Reservierungssystem als für den Kunden verbindlich und endgültig betrachtet. Das Angebot gilt als angenommen, sobald ihm der Kunde schriftlich zustimmt oder bei einer telefonischen Reservierung die Bestätigung des Hoteliers nicht sofort zurückgewiesen wurde. Der Vertrag ist für den Kunden bindend, wenn der Hotelier dem Kunden gegenüber die Annahme des Angebots schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mit Hinterlegung der Kreditkartendaten bestätigt hat. Eine Reservation muss durch eine Kreditkartennummer garantiert werden und wird erst mit der Anzahlung oder mit dem Erhalt der Kreditgarantie für den Hotelier rechtsverbindlich.
Wünscht der Kunde bei einer Bestätigung des Hoteliers die Vornahme von Änderungen, so sind diese durch die Parteien schriftlich zu vereinbaren.
2.2.2 Gruppen
Es obliegt dem Kunden, dem Hotelier die verbindliche und definitive Anzahl Teilnehmer der Reisegruppe so früh wie möglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Anreise der Gruppe im Gstaad Palace, mitzuteilen.
2.3 Mindestaufenthalt
Für jeden Aufenthalt, der einen Freitag- und/oder Samstagabend umfasst, behält sich der Hotelier das Recht vor, von seinen Kunden eine von der Aufenthaltsperiode (Hoch- oder Zwischensaison) abhängige Mindestaufenthaltsdauer zu verlangen.
Artikel 3 – Aufenthalt
3.1 Anreise- und Abfahrtszeit
Das Zimmer steht am Anreisetag dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung und muss an dessen Abreisetag um 12.00 Uhr frei sein. Eine spätere Zimmerabgabe ist auf Anfrage möglich.
3.2 Dienstleistungen und Annehmlichkeiten
Die Dienstleistungen und Preise sind jeweils im Hotel und/oder im Internet publiziert.
3.3 Parking
Ein Aussenparkplatz steht den Gästen kostenlos zur Verfügung. Der gedeckte Parkplatz kostet CHF 25 pro Tag und Wagen / CHF 35 pro Elektroauto pro Tag inklusive Ladekosten. Der Hotelier übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigungen an Fahrzeugen, die auf dem Aussenparkplatz oder in der Garage abgestellt sind.
3.4 Haustiere
Haustiere sind im Gstaad Palace willkommen; sie sind jedoch weder in den fünf Restaurants und den zwei Bars des Hotels, noch im Palace Spa und dem «PICINE» zugelassen. Haustiere sind auf der Lobby Bar Terrasse willkommen. Dem Besitzer wird pro Tier und pro Nacht ein Betrag von CHF 60 belastet (Futter inbegriffen). Der Besitzer haftet kausal für jegliche Schäden, die durch die begleitenden Haustiere entstanden sind.
3.5 Palace Spa
Die Angestellten des Palace Spa freuen sich, den Gästen bei der Wahl ihres Pflegeprogramms und bei der Terminwahl behilflich zu sein.
Eine vorgängige Terminabsprache ist für alle Pflegeprogramme unerlässlich: Direktabsprachen über die Telefonnummer +41 33 748 58 90 oder über E-Mail unter [email protected].
3.6 Kleiderordnung
Die Gäste werden gebeten, die Kleidungsregeln zu beachten: Ab 19.00 Uhr bitten wir die Herren, im Le Grill, in der Bar du Grill und in der Veranda des Le Grand Restaurants ein Jackett zu tragen. Die Herren werden zudem gebeten, auf offene Schuhe und kurze Hosen zu verzichten. Mützen und Hüte, Mäntel, Kapuzenpullover, T-Shirts, zerrissene Hosen, Wander- und Schneeschuhe und Sportschuhe sind abends in den Restaurants und Bars nicht erlaubt.
3.7 Empfang von Sendungen
1.
Sendungen, welche von Kunden an die Adresse des Hoteliers bestellen werden oder die an die Adresse des Hoteliers geliefert werden sollen, sind dem Hotelier frühzeitig, mindestens vor dem Eintreffen der Sendungen, mitzuteilen. Der Hotelier behält sich vor, Sendungen ohne Absender oder an unbekannte Empfänger zurückzuweisen. Jede daraus entstehende Verpflichtung oder Haftung wird abgelehnt.
2.
Versandkosten, Zollspesen, allfällige Mehrwertsteuern sowie sämtliche andere aus dem Versand resultierenden Kosten für eintreffende Pakete / Sendungen für Kunden werden nicht durch den Hotelier selbst übernommen, sondern obliegen dem Bestellenden bzw. dem Empfänger. Sollte dies nicht eingehalten werden, kann der Hotelier die Entgegennahme verweigern. Nimmt der Hotelier ausnahmsweise solche Sendungen entgegen, sind ihm die vorerwähnten und allfällige weitere Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der Sendung entstehen, zu vergüten.
Artikel 4 – Preise und Zahlungsmodalitäten
Der vertraglich vereinbarte Preis ist der Preis, der bei der Reservierung bestimmt wurde. Preise verstehen sich in Schweizerfranken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer und umfassen die Bedienung und die Taxen.
4.1 Einzelpersonen
Folgende Zahlungsmittel sind zugelassen: Barzahlung, Kreditkarten von American Express, Mastercard, Visa, Union Pay, Diners Club, JCB und Maestro. Checks werden nicht an Zahlung genommen. Unsere Bankverbindung lautet:
Royal Hotel, Winter & Gstaad Palace AG
Bank: Berner Kantonalbank, 3780 Gstaad
IBAN: CH46 0079 0016 7557 7116 6
SWIFT: KBBE CH 22
Clearing: 79030
MWST-Nr.: CHE-101.473.212 MWST
4.2 Gruppen
Eine anfängliche Garantieleistung ist innert 10 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zu deponieren (sie ist nicht rückvergütbar und hängt von der Anzahl Zimmer ab, die reserviert wurden).
Eine zweite Depotleistung von 40% des Gesamtbetrags der Proforma-Rechnung hat 4 Monate vor der Anreise zu erfolgen.
Eine letzte Depotleistung von 40% des Gesamtbetrags der Proforma-Rechnung hat 2 Monate vor der Anreise zu erfolgen. Die Schlussabrechnung wird nach der Abreise brieflich zugestellt; sie ist innert 15 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
Sollte der Hotelier die Depotleistungen nicht innerhalb der angesetzten Fristen erhalten, so darf er die Zimmer- und Konferenzsaal-Reservationen ohne vorgängige Benachrichtigung annullieren und die bereits erhaltenen Garantieleistungen als Schadenersatz behalten.
4.3 Zahlungsbedingungen
Sofern keine Anzahlung vom Hotelier verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Abreisezeitpunkt vom Kunden per Kreditkarte (American Express, Mastercard, Visa, Union Pay, Diners Club, JCB, PostFinance), Debitkarte (Maestro), TWINT oder in bar zu bezahlen. Aus technischen Gründen ist bei Kartenzahlungen über CHF 500 die Eingabe des persönlichen PIN-Codes erforderlich, da die Kartenlesegeräte diesen zur Autorisierung der Zahlung benötigen. Bei Zahlungen gegen Rechnung beläuft sich die Zahlungsfrist auf 30 Tage.
Der Schuldner gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug. Muss der Schuldner aufgrund des fortwährenden Zahlungsverzugs gemahnt werden, wird eine Mahngebühr von CHF 50 Franken für eine zweite Mahnung und eine weitere Mahngebühr von CHF 100 für eine dritte Mahnung erhoben.
Nach der dritten Mahnung kann der Hotelier den offenen Rechnungsbetrag an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abtreten. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird den geschuldeten Betrag in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen. Es können zusätzliche Bearbeitungsgebühren erhoben werden.
4.4 Kommissionszahlungen
Kommissionszahlungen an Dritte werden erst nach Abschluss des Geschäftsvorgangs, also Check-out des Gastes bzw. Stellung der finalen Rechnung, vorgenommen.
Artikel 5 – Annullierungsbedingungen
5.1 Annullierung für Einzelpersonen
Die Daten für Annullierung oder Reservierungsänderungen ohne Kostenfolge sind in der Reservierungsbestätigung aufgeführt. Bei Nichterscheinen oder „No-show“, bei Reservierungsänderung oder verspäteter Annullierung sowie bei verfrühter Abreise nach den in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Daten, behält sich der Hotelier das Recht vor, je nach Aufenthaltsdauer bis zu drei Übernachtungen für die Umtriebe in Rechnung zu stellen. Resultiert für Gstaad Palace aus dem Nichteinhalten der vereinbarten Beherbergungsbedingungen (verspätete Annullierung, „No-show“, verspätete Anreise oder verfrühte Abreise) ein finanzieller Verlust, so haftet der Kunde für den entstandenen Schaden.
Bei einer Annullierung wird der als Garantie angegebenen Kreditkarte der entsprechende Betrag belastet.
5.2 Annullierung für Gruppen
Bis 4 Monate vor Anreise der Gruppe: 20% der pro Tag reservierten Zimmer können ohne Kostenfolge annulliert werden. Für die weiteren Zimmer werden, sofern sie nicht weitervermietet werden können, Annullierungskosten in der Höhe von 50% der Gesamtsumme für die Beherbergung in Rechnung gestellt.
Bis 3 Monate vor Anreise der Gruppe: 15% der pro Tag reservierten Zimmer können ohne Kostenfolge annulliert werden. Für die weiteren Zimmer werden, sofern sie nicht weitervermietet werden können, Annullierungskosten im Betrag von 75% der Gesamtsumme für die Beherbergung in Rechnung gestellt.
Bis 1 Monat vor Anreise der Gruppe: 10% der pro Tag reservierten Zimmer können ohne Kostenfolge annulliert werden. Für die weiteren Zimmer werden, sofern sie nicht weitervermietet werden können, Annullierungskosten in der Höhe von 100% der Gesamtsumme für die Beherbergung in Rechnung gestellt.
Bis 3 Tage vor Anreise der Gruppe: 1 Zimmer pro Tag kann ohne Kostenfolge annulliert werden. Für die weiteren Zimmer werden Annullierungskosten in der Höhe von 100% der Gesamtsumme für die Beherbergung, ferner alle im Hinblick auf die Beherbergung für «Food & Beverage» getätigten Operationen und die anderen vom Hotel vermittelten Leistungen in Rechnung gestellt.
5.3 Annullierung für Food & Beverage
5.3.1 Anzahl Teilnehmer
Die Anzahl Teilnehmer muss dem Gstaad Palace für die Bestellungen und die Fakturierung mindestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung kommuniziert werden. Eine Abweichung der Teilnehmerzahl bis 20% ist bis 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich, eine weitere von 5% ist bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung erlaubt. Die zu diesem Zeitpunkt kommunizierte Anzahl Personen wird als garantierte Mindestteilnehmerzahl fakturiert.
5.3.2 Annullierungskosten
Im Falle einer Annullierung gelten folgende Bedingungen:
bis 30 Tage vor der Veranstaltung: keine Annullierungskosten
29 bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 20% der voraussichtlichen Gesamtkosten
9 bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 50% der voraussichtlichen Gesamtkosten
2 Tage und kürzer vor der Veranstaltung: 100% der voraussichtlichen Gesamtkosten
5.4 Kündigungsklausel (allgemein)
Der Hotelier kann den Reservierungsvertrag aus folgenden Gründen kündigen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz an den Kunden verpflichtet zu sein: bei höherer Gewalt oder in Fällen, da der Hotelier ohne sein Verschulden den Hotelbetrieb nicht mehr nach den branchenüblichen Regeln und Normen aufrechterhalten kann, namentlich bei verspäteter Inbetriebnahme oder bei Nicht-Inbetriebnahme infolge von Naturereignissen oder von unterbrochenen Verkehrswegen, sowie dem Ausbleiben von Zahlungen seitens des Kunden.
Artikel 6 – Haftung
6.1 Haftung des Hoteliers
Der Hotelier lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Kunden, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die durch den Kunden, Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Kunden.
Der Hotelier haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangener Gewinn, wird wegbedungen.
Der Hotelier verwendet gegebenenfalls Zutaten und Zusatzstoffe für Speisen und Getränke, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können. Sollten Sie allergisch auf Lebensmittel reagieren, bitten wir Sie, sich vor der Bestellung beim Restaurantpersonal über die aktuellen Allergene zu informieren und Ihre Allergien bzw. Unverträglichkeiten mitzuteilen. Wir geben Ihnen gerne detaillierte Informationen über mögliche Allergene in den einzelnen Produkten. Für Schäden, die durch Unverträglichkeiten und Allergien entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
6.2 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet persönlich für Beschädigungen und Folgeschäden, die er oder eine Person oder die begleitenden Haustiere verursacht haben, für die er verantwortlich ist. Schadenersatzleistungen gehen zu seinen Lasten. Der Kunde ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, den Hotelier von sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitern und Vertragspartnern des Kunden) aufgrund seiner Veranstaltung gegen den Hotelier erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.
Artikel 7 – Datenschutz
Bitte nehmen Sie unsere «Datenschutzerklärung» zur Kenntnis.
Artikel 8 – Anwendbares Recht
Das zwischen dem Hotelier und dem Kunden bestehende Rechtsverhältnis untersteht, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, dem schweizerischen Recht mit Ausschluss des Schweizerischen Internationalen Privatrechts. Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, Saanen, Kanton Bern (Schweiz).
Stand: Mai 2024